Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung (kurz: JASU) ist vom Gesetzgeber als Vorsorgemaßnahme nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.
Jugendliche zwischen 15 bis 18 Jahre, die in das Erwerbsleben einsteigen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen. Sie brauchen hierfür nicht nüchtern sein.
Die Untersuchung soll die gesundheitliche Eignung in Bezug auf das angestrebte Berufsziel überprüfen. Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Sehvermögen und auch orthopädische Auffälligkeiten werden berücksichtigt und können ggf. Nachuntersuchungen erforderlich machen.
Die Kosten hierfür trägt das Bundesland und nicht die Krankenkasse!
Die Unterlagen (Untersuchungsberechtigungsschein und Erhebungsbögen) bekommen Sie über die Schule oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Für diese Untersuchung ist immer eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zum Untersuchungstermin mit!